Dienstag, 3. April 2018 - 10:33
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – europaweit. Von den neuen Datenschutzvorschriften sind nicht nur große Unternehmen, sondern auch KMU, Einzelunternehmer, Freiberufler und auch Vereine betroffen. Da die DSGVO auch spezielle Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche enthält, besteht für Angebote, die sich explizit an Kinder richten, ganz besonderer Handlungsbedarf. Wir schauen uns in diesem Artikel die für alle Webseitenbetreiber notwendigen Schritte, vor allem aber die besonderen Anforderungen der DSGVO an Kinderseiten genauer an.