Fotos

OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel

Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken

In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.

Panoramafreiheit

Für Ihre Webseite wollen Sie eine Schule, den Marktplatz, einen Straßenzug oder ein Haus fotografieren? Dann sollten Sie sich vorher mit der Panoramafreiheit beschäftigt haben, denn die Veröffentlichung Ihrer Abbildung könnte Urheberrechte...

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild schützt die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person. Webseitenbetreiber/innen müssen auf dessen Einhaltung achten, wenn sie Fotos für die Homepage, Filme, Flyer oder Anzeigen verwenden wollen. Eine Missachtung...

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