Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken
In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.
Fünf Werkzeuge, die die Arbeit mit Creative-Commons-Inhalten erleichtern können
Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich relativ leicht weiterverwenden, da man Urheberrechte nicht extra abklären muss. Technisch aber kann es...
Werk oder nicht Werk – das ist die Frage
Grafiken und Illustrationen können – wie Fotos oder Texte – urheberrechtlichen Schutz genießen. Wann genau das der Fall ist, ist allerdings nicht immer klar, denn im Detail gelten sehr...
Ich schreibe, also bin ich
Paragraph 1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das klingt schlicht genug. Aber...
Wenn man seine Texte im Netz nicht mit einem Lizenzhinweis versieht, gilt in der Regel automatisch ein umfassender urheberrechtlicher Schutz. Niemand darf den Text wiederverwerten, weiter verbreiten oder entwickeln. Für viele Texte wünschen sich...
Bilder und Fotos sind in der Regel nicht frei verfügbar, sondern rechtlich geschützt. Fotographisch anspruchsvollere Bilder unterfallen dabei als Lichtbildwerke dem Urheberrechtschutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber auch einfache...
Mitmachen beim Wiki
Sie haben eine Ergänzung? Dann gehen Sie auf den Reiter „Bearbeiten“ und schreiben Sie Ihre Information in das Textfeld. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung am Wiki!