Urheberrecht: Lizenzen für Bilder und Fotos

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Bilder und Fotos sind in der Regel nicht frei verfügbar, sondern rechtlich geschützt. Fotographisch anspruchsvollere Bilder unterfallen dabei als Lichtbildwerke dem Urheberrechtschutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber auch einfache Schnappschüsse, “Lichtbilder”, genießen einen – wenngleich kürzeren - Schutz durch ein so genanntes Leistungsschutzrecht. Die Abgrenzung ist allerdings im Einzelfall schwierig, so dass es sich empfiehlt bei den meisten Bildern davon auszugehen, dass sie als urheberrechtliches Werk geschützt sind.

Um Bildmaterial - im Web oder offline – zu verwenden gibt es verschiedene Typen von Nutzungsrechten. Für die Verwendung auf Webseiten wird es zumeist um Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte gehen. Zumeist muss man die nötigen Rechte einholen bzw. die Lizenzen erwerben. Diese bekommt man entweder vom Fotografen, dem Urheber, selbst, oder aber – wenn dieser jemand anders mit der Rechteverwertung beauftragt hat, vom Rechteverwerter, zum Beispiel von einer Bildagentur.

Nur vom Urheber kann man das Recht bekommen, das Bild auch weiter zu bearbeiteten – sofern es sich nicht nur um geringfügige gestalterische Änderungen handelt. Er hat das Recht auf Werkintegrität. Daneben hat er übrigens auch ein Recht zu bestimmen unter welcher Bezeichnung er als Urheber genannt werden will (unter seinem Namen oder einem selbstgewählten Pseudonym). 

 

Gesetzliche Lizenzen und Urheberrechtsschranken

Es gibt eine ganze Reihe von gesetzlichen Lizenzen und Einschränkungen des Urheberrechts (die so genannten Urheberrechtsschranken); z.B.

  • für die Nutzung von Bildern im Unterricht,
  • bei Bildzitaten in wissenschaftlichen Werken, oder
  • bei der Privatkopie.

um in diesen Fällen Nutzungen durchzuführen, muss man sich in der Regel nicht mit dem Urheber oder dem Rechteverwerter einigen. Die Kosten für die Nutzung werden über Verwertungsgesellschaften verwaltet und meist schon beim Verkauf der Vervielfältigungsgeräte an diese abgeführt. 

 

Klassische Lizenzverträge (Rights-Managed Lizenz)

Die Rights-Managed (RM) Lizenz kommt meist mit Bildagenturen zustande. Der Nutzer oder die Nutzerin gibt an, wie und wo das Bild eingesetzt werden soll. Der Preis für die Verwendung ist abhängig vom Medium, der Auflage, der zeitlichen Nutzung und auch der Position des Bildes. Die Bilderrechte werden kontrolliert freigegeben. Der Ankauf einer Rights-Managed Lizenz ist nicht sehr günstig.

 

So genannte “lizenzfreie Bilder” (Royalty-Free Lizenz)

Insbesondere Online-Bildagenturen bieten Bilder oft auch unter einer Royalty-Free (RF) Lizenz an. Der Name der Lizenz ist etwas irreführend, ebenso wie die gängige deutsche Übersetzung: lizenzfrei. Denn die lizenzfreien Bilder sind nicht frei von Lizenzen und meistens auch nicht frei von Kosten. Die Nutzung der Fotos ist beschränkt, man bekommt zum Beispiel nur eine Lizenz zur redaktionellen Verwendung und nicht zur kommerziellen. Die Lizensierung ist zeitlich und räumlich weiter gefasst, häufig ist nur eine Einmalzahlung notwendig. Im Vergleich zu der RM Lizenz ist ein Foto mit einer RF Lizenz recht günstig zu erwerben. Die Bildagenturen versuchen ihre Bilder möglichst häufig zu verkaufen, deshalb ist die Verbreitung der Bilder hoch.

Es gibt auch einige Online-Datenbanken, die Bilder bei Namens- und Quellennennung kostenlos zur redaktionellen und/oder kommerziellen Nutzung zur Verfügung stellen.

 

Creative Commons Lizenzen

Creative Commons (CC) ist eine gemeinnützige Organisation, die sechs standardisierte Lizenzverträge erstellt hat. Über die Verträge kann die Person, die die Urheberrechte besitzt, einfach kenntlich machen, wie Interessierte ihr oder sein Werk nutzen dürfen. Die CC-Lizenzen gelten nicht nur für Fotos, sondern für alle urheberrechtlich geschützten Werke, zum Beispiel Texte, Animationen, Filme, Musik. Folgende Entscheidungen werden bei den CC-Lizenzen berücksichtigt:

  • Soll der Name des Urhebers/der Urheberin bei Nutzung des Werks genannt werden?
  • Ist eine kommerzielle Nutzung erlaubt?
  • Darf das Werk bearbeitet oder verändert werden?
  • Wenn ja, muss das veränderte Werk unter gleichen Bedingungen weiter gegeben werden?

Zu diesen vier Varianten gibt es passende Icons und Kürzel. Anhand dieser Zusammenstellung können die Menschen, die die Rechte besitzen, ihre Verwertungsrechte klar und deutlich ausdrücken. Auch die Nutzerinnen und Nutzer haben Gewissheit, unter welchen Bedingungen/Lizenzen ein Werk verwendet werden darf.

Beispiel Wikipedia:

Die freie Enzyklopädie Wikipedia verwendet oft CC-Lizenz mit den Kürzeln CC BY-SA. Das bedeutet: CC = Creative Commons, BY = (“by” Namensnennung erwünscht, SA = (“share alike”) Weitergabe des veränderten Werkes nur unter gleichen Bedingungen. Da die kommerzielle Verwertung im Rahmen dieser Lizenz nicht verboten wurde, ist diese automatisch erlaubt. Urheber die kommerzielle Verwertungen ausschließen wollen, können aber auf eine der nichtkommerziellen CC-Lizenzen ausweichen (z.B. CC BY-NC-SA)

 

Gemeinfreiheit/ Public Domain/ Freie Lizenz

Fotos, die keinem Urheberschutz unterliegen, nennt man auch gemeinfrei. Das passiert zum Beispiel wenn der urheberrechtliche Schutz eines Werkes abgelaufen ist. Mit diesen Werken kann man machen was man will. Auch Urheber oder Urheberinnen können ihr Werk als „Public Domain“ kennzeichnen. Dies ist vor allem im angelsächsischen Raum üblich. Nach deutschem Recht ist die bedingungslose Abgabe des Urheberrechts allerdings nicht vollständig möglich, als Urheber kann man auf einige seiner Rechte gar nicht ganz verzichten. Deswegen hat Creative Commons auch noch eine  Lizenz entwickelt, die die kostenlose Nutzung und Weitergabe eines geschützten Werkes ermöglicht und weitgehend dem entspricht, was gelten würde, wenn ein Werk gemeinfrei wäre: Die Creative Commons Lizenz „CC0“ drückt aus, dass auf die sonst üblichen Lizenzbedingungen (Namensnennung, kommerzielle Nutzung…) verzichtet wird.

 

 

Eine Möglichkeit einmalige und individuelle Fotos zu verwenden, funktioniert natürlich über eine Fotografin oder einen Fotografen. Bei Auftragsfotos werden die Lizenzen frei ausgehandelt.

Unabhängig davon, ob man Bilder bei einer kostenlosen Bilddatenbank herunterlädt oder bei einer Bildagentur bestellt, es empfiehlt sich immer einen Blick in die Lizenzbedingungen des ausgewählten Fotos zu werfen.

Wichtig! Allerdings hat nicht nur der Urheber oder die Urheberin Rechte an einem Bild, sondern auch abgebildete, erkennbare Personen und in einigen Fällen auch die dargestellten Gebäude oder Kunstwerke.

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