Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken
In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.
Das Internet ist ein gigantischer Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Wer sie in eigenen Texten oder Videos, auf Websites oder in Social Networks verwenden möchte, sollte wissen, welche Regeln fürs Zitieren gelten....
Für Ihre Webseite wollen Sie eine Schule, den Marktplatz, einen Straßenzug oder ein Haus fotografieren? Dann sollten Sie sich vorher mit der Panoramafreiheit beschäftigt haben, denn die Veröffentlichung Ihrer Abbildung könnte Urheberrechte...
Das Recht am eigenen Bild schützt die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person. Webseitenbetreiber/innen müssen auf dessen Einhaltung achten, wenn sie Fotos für die Homepage, Filme, Flyer oder Anzeigen verwenden wollen. Eine Missachtung...
Bilder und Fotos sind in der Regel nicht frei verfügbar, sondern rechtlich geschützt. Fotographisch anspruchsvollere Bilder unterfallen dabei als Lichtbildwerke dem Urheberrechtschutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber auch einfache...
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