Ich schreibe, also bin ich
Paragraph 1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das klingt schlicht genug. Aber...
Wenn man seine Texte im Netz nicht mit einem Lizenzhinweis versieht, gilt in der Regel automatisch ein umfassender urheberrechtlicher Schutz. Niemand darf den Text wiederverwerten, weiter verbreiten oder entwickeln. Für viele Texte wünschen sich...
Wer als Autor oder Autorin Texte für Webseiten verfasst, kann diese Texte – wie Werke in anderen Medien – bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden, um über sie Tantiemen zu beziehen. Allerdings ist diese Meldung deutlich...
Wer als Autor oder Autorin Texte für Webseiten verfasst, kann diese Texte – wie Werke in anderen Medien – bei der VG Wort melden, um über sie Tantiemen zu beziehen. Allerdings ist diese Meldung deutlich komplizierter als bei Hörfunkbeiträgen,...
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