Wer als Autor oder Autorin Texte für Webseiten verfasst, kann diese Texte – wie Werke in anderen Medien – bei der VG Wort melden, um über sie Tantiemen zu beziehen. Allerdings ist diese Meldung deutlich komplizierter als bei Hörfunkbeiträgen, Zeitungsartikeln etc.
Es gibt mehrere Voraussetzungen, die ein Text erfüllen muss, um meldefähig zu sein. Grundsätzlich muss es sich um einen Text handeln, der frei zugänglich ist und nach der Veröffentlichung nicht verändert werden darf. Er muss mindestens 1.800 Zeichen lang sein. Außerdem können in der Ausschüttung nur Texte berücksichtigt werden, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht haben. Das bedeutet, dass sie eine Mindestanzahl von Abrufen pro Jahr nachweisen können müssen. Die genaue Zahl, wie häufig ein Text abgerufen worden sein muss, ist nicht festgelegt.
Um die Zahl der Abrufe zu ermitteln, müssen in den Text Zählmarken eingebaut werden. Dabei handelt es sich um einen Code, der am Ende des Textes eingebettet wird. Die Zählmarken kann man online abrufen.
Die Zählmarke ist nur im CMS sichtbar, nicht im veröffentlichten Text auf der Webseite. Die Zählung erfolgt seitens der VG Wort. Hat ein Text die Schöpfungshöhe erreicht (2022: 1500 Zugriffe), informiert die VG Wort darüber per E-Mail. Dann kann der Text vom Autor oder vom Verlag gemeldet werden. Die Summen, die ausgeschüttet werden, sind übersichtlich: 2021 gab es pro Text 45,00 Euro.
Die pdf-Datei gibt einen Überblick über die Hauptausschüttung 2022 für das Jahr 2021.
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