Wer auf seiner Webseite Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion anbietet, muss zumeist nicht nur in seiner Datenschutzerklärung darauf hinweisen, sondern braucht eine wirksame Einwilligung der Personen, von denen Daten erhoben werden.
Viele Webseiten bieten Möglichkeiten zum Austausch der Nutzer untereinander und zum Veröffentlichen eigener Beiträge an. Auch auf Kinderseiten sind diese interaktiven Tools sehr beliebt.
Das Recht am eigenen Bild schützt die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person. Webseitenbetreiber/innen müssen auf dessen Einhaltung achten, wenn sie Fotos für die Homepage, Filme, Flyer oder Anzeigen verwenden wollen. Eine Missachtung...
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