Mit dem Titel „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ erscheint eine neue Publikation der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Sie richtet sich insbesondere an Anbieter von Onlineinhalten für Kinder wie Websites, Apps und andere digitale Angebote.
Um zu wissen, wie ihr Angebot angenommen wird, sind Webanalyse-Werkzeuge auch für Betreiber von Kinder-Webseiten zentral. Die Werkzeuge messen etwa, wie oft und wie die Seite besucht wird und stellen die Ergebnisse in aufbereiteter Form zur Verfügung.
Viele Webseiten bieten Möglichkeiten zum Austausch der Nutzer untereinander und zum Veröffentlichen eigener Beiträge an. Auch auf Kinderseiten sind diese interaktiven Tools sehr beliebt.
Welche Grundgedanken stehen hinter den Anforderungen, die der Datenschutz an Seitenbetreiber stellt? Sieben goldene Regeln helfen beim Verständnis und bieten Orientierung.
Am 6. Februar 2018 findet der Safer Internet Day statt, viele Schulen machen mit. Seitenstark, die Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten, bietet für die Förderung von Medienkompetenz in Schulen ein sicheres und qualitätsvolles Internet für Kinder im Alter von sechs bis 12...
Mit Funktionen zum Weiterempfehlen versuchen Webseitenbetreibende, die Reichweite ihres Angebots zu erhöhen, über Spendenfunktionen können sich Nutzerinnen und Nutzer an der Finanzierung des Angebots beteiligen.
In unserer digitalisierten Welt müssen Kinder mehr denn je zu mündigen und kompetenten Mediennutzern erzogen werden. SCROLLER, das erste Kindermedienmagazin, bei dem es ausschließlich um digitale Medien geht, führt Kinder durch spannende Artikel, Rätsel und jede Menge...
Seitenstark unterstützt Betreiber von Internetseiten für Kinder und für Erwachsene beim Thema Datenschutz: Anlässlich des Europäischen Datenschutztages stellen wir hier auf wir-machen-kinderseiten.de zehn kostenlose Mustertexte zur Verfügung.
Internetseiten haben meist ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, außerdem gibt es oft Einwilligungserklärungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen. Welcher Baustein leistet was und empfiehlt sich für Regelungen zum Datenschutz?