Einwilligungserklärungen bei Kontaktformularen, Mitmach-Aktionen und Gewinnspielen
Wer auf seiner Webseite Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion anbietet, muss zumeist nicht nur in seiner Datenschutzerklärung darauf hinweisen, sondern braucht eine wirksame Einwilligung der Personen, von denen Daten erhoben werden.