Prüfverfahren unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs von fragFINN

Prüfverfahren unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs von fragFINN

Blogbeitrag vom

Hinter fragFINN steht eine umfangreiche Liste aus für Kinder interessanten und unbedenklichen Internetangeboten. Diese sogenannte Whitelist wird täglich aktualisiert, ergänzt und permanent geprüft. Die Liste setzt sich aus Kinderinternetseiten und für Kinder unbedenklichen Erwachsenenseiten zusammen. Die Aufnahme von Internetangeboten kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, konkret durch das Redaktionsteam selbst oder durch Angebotsvorschläge durch SeifragFINN Geckeckt-Buttontenbetreiber oder Privatpersonen, wie Kinder, Eltern, Lehrer u.a. Jedes Angebot wird vom Redaktionsteam stets durch mindestens zwei Mitarbeiter geprüft. Erst nach Freigabe im 4-Augen-Prinzip erfolgt die Aufnahme auf die Whitelist.

Im Folgenden möchten wir einen Einblick in das Prüfverfahren geben, welches zu einer Freigabe oder Nicht-Freigabe auf der Whitelist führt. Darüber hinaus erläutern wir die definierten Kriterien, die der Prüfung einer Website zugrunde gelegt werden.

 

Prüfverfahren

Die Prüfung von Anträgen zu Internetangeboten für die fragFINN-Whitelist basiert auf einer Verfahrensordnung. Nach Einreichen bzw. Vorschlagen einer Website zur Freigabe auf der Whitelist werden die Aufnahmeanträge inklusive der ergänzenden URLs werden von einem Mitarbeiter des fragFINN-Teams eingehend geprüft. Der Erstprüfer kann einzelne Daten des Antrages verändern. Nach Freischaltung oder Ablehnung durch den Prüfer wird der Aufnahmeantrag an einen Zweitprüfer übergeben. Der Zweitprüfer kontrolliert die Aufnahme in summarischer Prüfung. Erst nach Freigabe im 4-Augen-Prinzip erfolgt die Aufnahme auf die Whitelist.

Divergierende Prüfauffassungen

Sofern die Auffassungen der beiden Prüfer divergieren, werden die beiden Prüfer zunächst versuchen, eine einvernehmliche Einschätzung herzustellen. Sofern die einvernehmliche Einschätzung nicht erreicht werden kann, wird ein dritter Prüfer hinzugezogen. Es entscheidet die Mehrheit. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann das 3er-Gremium den Antrag dem Kuratorium vorlegen.

Anbieter und Privatpersonen, deren Anträge auf Aufnahme in die Liste abgelehnt wurden, haben die Möglichkeit, diese Entscheidungen überprüfen zu lassen (Beschwerde). Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, kann der Beschwerdeführer gegen die ablehnende Entscheidung die Schiedsstelle anrufen (Berufung). 

Der Anbieter wird mit Aufnahme auf die Whitelist automatisiert per Mail über die Entscheidung zur Aufnahme informiert.

 

Die fragFINN-Verfahrensübersicht im Überblick:

Kriterien zur Aufnahme eines Internetangebots in die fragFINN-Whitelist

Die Whitelist wird regelmäßig durch ein beim fragFINN e.V. angesiedeltes Team von Medienpädagogen überprüft, gepflegt und erweitert. Um einen schnellen und hinreichend großen Surfraum zu schaffen, der es den Kindern ermöglicht, im Internet zu surfen, ohne die vorhandenen Grenzen zu spüren, ist  Maßstab für die Aufnahme ganz bewusst nur die Unbedenklichkeit der Seite.

Sowohl Seitenbetreiber als auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, eigenständig Webseiten zur Aufnahme in die Liste vorzuschlagen. Über die Aufnahme entscheidet ein beim fragFINN e.V. angesiedeltes Team von Medienpädagogen. Die Webseite muss neben den Bestimmungen des Jugendschutzes darüber hinaus konkrete inhaltliche und formale Kriterien einhalten. Diese Kriterien wurden von Fachleuten erstellt und werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Dabei werden Inhalte, Pflege und Redaktion, Werbung, Chats, Shops und Abonnenments sowie Downloads, nutzergenerierte Inhalte und Spiele als inhaltliche Kriterien bewertet. Zu den formalen Kriterien zählen Impressum und Datenschutz. Der Kriterienkatalog dient ausschließlich dem Zwecke der erleichterten Prüfung der Seiten und begründet keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme einer Seite in die Whitelist.

Um die Qualität der Liste dauerhaft zu gewährleisten, wird eine regelmäßige Stichproben-Überprüfung der gelisteten Webseiten durchgeführt. Ergänzend gibt es einen Alarm-Mechanismus für Kinder, Eltern, Lehrer und andere Nutzer, mit dem falsch klassifizierte oder vom Anbieter veränderte Angebote durch das fragFINN-Team neu überprüft und bewertet werden.

fragFINN Kriterienkatalog

URL-Check – Prüfung Freigabe der fragFINN-Whitelist

Mit dem URL-Check wurde eine einfache und schnelle Möglichkeit geschaffen, abzufragen, ob ein Internetangebot für die fragFINN-Whitelist freigegeben ist. Sie finden das Formular im Erwachsenenbereich von fragFINN.de.