VG Wort im Internet
VG Wort im Internet
Blogbeitrag vom
Die VG Wort nimmt die Rechte von Autor*innen und Verlagen wahr. Das bedeutet, dass die VG Wort Abgaben von der Geräteindustrie und den Importeuren von Geräten, mit denen man Texte vervielfältigen kann, einzieht. Dieses Geld verwaltet sie treuhänderisch und schüttet es an Autor*innen und Verlage aus. Dazu müssen Autor*innen oder Verlage einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen haben. Wie das geht, steht auf der Website.
Seit 2007 werden auch Texte, die im Internet veröffentlicht werden, vergütet, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Das System dahinter heißt METIS. Welche Texte gemeint sind und wie man als Autor*in zu Tantiemen kommt, erklärt Annette Wagner von der VG Wort im Interview.
Was kann alles gemeldet werden?
Im Internet gibt es Texte aller Art: journalistische Texte, wissenschaftliche Texte, Quizfragen usw. Sind alle diese Texte meldefähig oder gibt es Ausschlusskriterien?
Alle zusammenhängenden Texte ab 1800 Zeichen bzw. Gedichte sind grundsätzlich meldefähig. Es gibt in METIS keine inhaltlichen Unterscheidungen zwischen verschiedenen Textarten. Allerdings muss es sich bei einem meldefähigen Text immer um einen geschlossenen, zusammenhängenden Text handeln. Quizfragen, FAQ, Lexikonbeiträge, News etc. bei denen Texte zusammengefasst werden, die diesen Umfang einzeln nicht erreichen, können, auch wenn sie eine gemeinsame Überschrift haben, nicht zu einem meldefähigen Text addiert werden. Hier gibt es immer wieder Einzelfälle über die man diskutieren kann bzw. muss.
Wie sieht es mit Texten in Flash-Inhalten aus und mit Videos im Netz?
Texte in Flash-Inhalten sind nicht meldefähig, genauso wenig wie Texte, die als Bild auf einer Seite eingebaut sind. Video- und Audiobeiträge im Netz werden bisher nicht vergütet, genauso wenig wie Multimediaproduktionen. Das liegt daran, dass an deren Produktion verschiedene Berufsgruppen beteiligt sind, die wiederum verschiedenen Verwertungsgesellschaften angehören. Die Verwertungsgesellschaften müssen etwas aushandeln. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
DIE MINDESTLÄNGE
Wie kommt die Länge von 1800 Zeichen zustande? Warum gibt es diese Grenze?
Der Mindestumfang ist eine Festlegung, in die verschiedene Punkte eingeflossen sind. Einer ist z.B., dass in METIS ja alle Textarten vergütet werden. Der Mindestumfang für Texte im Netz liegt zwischen denen im Bereich Presse der VG WORT (900 Zeichen) und dem Bereich Wissenschaft der VG WORT (3000 Zeichen). Eine Textlänge an sich muss festgelegt werden und inzwischen hat sich gezeigt, dass die Festlegung sehr gut das ganze Spektrum im Netz abdeckt. Trotzdem wird dieser Punkt auch in den internen Gremien immer wieder diskutiert und wir sind gerade dabei das noch (wieder) einmal zu prüfen.
Kinderseiten schreiben für Kinder in der Regel kürzere Texte, um sich an deren Lesefähigkeit anzupassen. Gibt es eine Chance, dass solche Texte irgendwann auch meldefähig werden?
Wie gesagt…wir prüfen das mit der Textlänge immer wieder, weil das auch intern ein heiß diskutiertes Thema ist. Aber da etwas zu versprechen wäre unlauter. Zudem gibt es für eine generelle Verkürzung der Textlänge auch ein ziemlich gewichtiges Gegenargument. Je geringer die Anforderungen werden, desto einfacher macht man es denjenigen, die versuchen sich eine Ausschüttung zu erschleichen. Und das ist im Internet leider ein sehr unangenehmes aber präsentes Thema.
Wie kann man mit einem langen Text umgehen, der der besseren Verständlichkeit wegen für Kinderseiten in verschiedene „Happen“ aufgeteilt wird?
Wie die Texte aufgeteilt werden, bleibt natürlich immer dem Seitenbetreiber überlassen. Es gilt einfach „ein Text – eine Zählmarke“. Ist der Text auf verschiedene URLs verteilt, bekommen einfach alle Textseiten die gleiche Zählmarke. Bei der Meldung wird dann der gesamte Text gemeldet und im Feld „Webbereich“, also da wo man mitteilt, wo der Text steht, gibt man dann alle einzelnen URLs gemeinsam an.
ZÄHLMARKEN, MINDESTZUGRIFF UND GELD
Wer einen Text im Internet melden will, muss zunächst über die Website der VG Wort Zählmarken anfordern. Das ist einfach – das Ergebnis ist viel kryptischen Code. Wie geht man damit um?
Man bekommt nur zwei verschiedene alphanummerische Codes. Einen für die Zählung im Internet (= öffentlicher Identifikationscode) und einen für die Meldung (Privater Identifikationscode). Der Code für die Zählung im Internet wird den Autoren nur in zwei verschiedenen „Verpackungen“ geliefert, damit man möglichst wenig selbst zusammenbauen muss. Verlage bekommen dagegen nur die Codepaare und müssen die HTML „Verpackung“ nach einem Muster selbst konfigurieren. Wir haben ein pdf erstellt, in dem genau erklärt wird, wie diese „Verpackung“ aufgebaut ist.
Dürfen Texte, die mit einer Zählmarke versehen sind, aktualisiert werden?
Ja. Der Text muss aber im Grundsatz der gleiche bleiben. Ein Text über Flüchtlingskinder darf also nicht zu einem Text über die beliebtesten Haustiere für kleine Kinder werden. Auch wenn ein Text „umzieht“ oder nur die Überschrift erneuert wird, behält er „seine“ Zählmarke.
Wie errechnet sich der Mindestzugriff? Wie hoch war er im vergangenen Jahr?
Der wird jedes Jahr neu festgelegt und errechnet sich aus den tatsächlich gezählten Texten und den zur Verfügung stehenden Geldern. Allerdings haben wir es geschafft, den Mindestzugriff jetzt zehn Jahre stabil bei 1500 Sessions/Visits pro Text und Kalenderjahr zu halten. Das zeigt, dass wir es bei unserer ersten Festlegung mit noch geringer Datenbasis sehr gut getroffen haben.
Wie hoch ist der jährliche Betrag, der ausgeschüttet wird? Wie viel Geld wird pro Text ausgeschüttet?
Das wird immer Ende Mai zur Mitgliederversammlung für das Vorjahr festgelegt. Die aktuellen Quoten sind danach auf der VG WORT Homepage zu finden. Aktuell sind es 23,80 €, die zu 2016 pro Text ausgeschüttet werden.Wenn Sie sich die Quoten (es sind die letzten vier Jahre auf der HP zu finden) aber ansehen, werden Sie feststellen, dass es hier ziemliche Schwankungen gibt.
AUTOR*INNEN UND VERLAGE
Was mache ich, wenn ich auf meiner eigenen Website selbst Texte schreibe, die lang genug sind, um sie zu melden?
Ist man der alleinige Autor der Texte auf der eigenen Seite, sollte man sich als Autor anmelden, Zählmarken generieren und einbauen und dann einfach einmal im Jahr die neuen Texte melden, die den Mindestzugriff erreichen. Welche das sind, darüber benachrichtigt einen die VG Wort. Dann ist mit der Meldung auch alles erledigt.
Was muss ich tun, wenn ich auf meiner eigenen Website Texte anderer Autor*innen einbinde?
Das dürfen Sie nur, wenn Sie einen Verlagsaccount haben, also als Verlag angemeldet sind. Dann können Sie entsprechende Zählmarken für den Verlag generieren und in die Texte anderer Autoren einbauen. Sind Sie nur als Autor angemeldet, dürfen Sie nur in die eigenen Texte ihre Zählmarken einbauen.
Ich gelte also als Verlag, wenn ich Texte anderer veröffentliche. Muss ich die Autor*innen über die Verwendung von Zählmarken informieren oder mir sogar die Genehmigung holen?
Ja. Denn seit einem Urteil vom Herbst 2016 bekommen Verlage keine Anteile mehr von dem ausgeschütteten Geld, wenn die Autoren nicht zustimmen, dass der Verlag etwas erhält. Von daher ist es in jedem Fall sinnvoll die Autoren anzusprechen.
Andersherum: Ich arbeite als Autor*in für Webseiten, die ich nicht selbst betreibe. Kann ich von den Betreibern der Seiten verlangen, dass sie Zählpixel einbauen?
Nein, leider nicht. Sind keine Zählmarken auf der Seite und ist es eine deutsche Internetseite, können Sie aber über die METIS Sonderausschüttung melden.
Was ist die Sonderausschüttung?
Die zweite Möglichkeit um eine Ausschüttung aus dem „METIS-Topf“ zu erhalten. Da man Seitenbetreiber nicht zum Einbau von Zählmarken zwingen kann, gibt es diese Möglichkeit Texte auf Seiten zu melden, auf denen sich keine Zählmarken befinden. Es muss sich dabei um deutsche Internetseiten handeln und sie dürfen nicht vom Melder selbst verwaltet oder betrieben werden. Grundlage für diese Ausschüttung ist die Vermutung, dass ein Text den Mindestzugriff hätte erreichen können, wenn eine Zählmarke eingebaut gewesen wäre. Die Jahresmeldung dazu ist sehr einfach gehalten. Die Internetseite muss angegeben und die zu den eigenen Texten passende „Textstaffel“ ausgewählt werden. Das beginnt bei 1-20 Texten und endet bei über 480 Texten. Pro Autor gibt es hier zusätzlich eine Kappungsgrenze. Der Maximalbetrag für einen Autor in einem Kalenderjahr entspricht hier dem 2x Ausschüttungswert der höchsten Textstaffel (über 480 Texte). Zu 2016 waren das konkret 960.- €.
Muss ich als Autor*in solche Einnahmen, die über die VG Wort eingetrieben wurden, versteuern? Mit Umsatzsteuer? 7 Prozent oder 19 Prozent?
Alle Einnahmen muss man versteuern… natürlich auch die, die Sie von der VG WORT erhalten. Zur Umsatzsteuer, die Sie ja ebenfalls von uns erstattet bekommen, erfahren Sie das Prozedere, wie man das mitteilt, in unserer Buchhaltung.