Barrierefreiheit in der Mediennutzung: Digitale Teilhabe für alle?

Barrierefreiheit in der Mediennutzung: Digitale Teilhabe für alle?

Blogbeitrag vom

Medien sind ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Für sie ist die soziale Teilhabe direkt mit digitalen Medien verknüpft. In der UN-Behindertenrechtskonvention werden Teilhabechancen von Jugendlichen mit Behinderung diesbezüglich gestärkt, in dem auf das Recht auf digitale Teilhabe für alle Menschen verwiesen wird. Studierende an der TH Köln beschäftigen sich in ihrem Artikel damit, welche Barrieren noch abzubauen sind und welchen Beitrag die Kinder- und Jugendhilfe leisten kann, um die Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Digital Divide ist noch nicht überwunden

Medien sind Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen, ob mit oder ohne Behinderung. Hinweise dafür liefert die aktuelle JIM-Studie: Demnach sind 89 Prozent der Jugendlichen täglich online – am häufigsten per Smartphone, während 97 Prozent aller Jugendlichen ein mobiles Telefon besitzen. Auch die Studie „Mediennutzung von Menschen mit Behinderungen“ des Hans-Bredow-Instituts und der TU Dortmund aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass rund 77 Prozent der befragten Jugendlichen ab 14 Jahren mehrmals pro Woche Zeit im Internet verbringen: Sie rezipieren und teilen Texte, Bilder, Musik oder Videos, verabreden sich online oder surfen auch einfach nur herum (Bosse/Hasebrink 2016a, S. 46). Die Studie bestätigt, dass auch Jugendliche mit Behinderungen vor allem mit dem Handy online gehen. Allerdings ist bei dieser Gruppe noch nicht von einer Vollausstattung auszugehen, auch wenn mehr als die Hälfte der befragten Jugendlichen mit einer Hör- oder Sehbehinderung angab ein Smartphone zu besitzen. Hier deutet sich bereits an, dass noch immer einige Hürden und Ungleichheiten bezüglich des Zugangs zum Internet bestehen.  

Laut des Behinderungsverständnisses der Weltgesundheitsorganisation ergibt sich eine Behinderung im Wechselspiel zwischen Personen- und Umweltbedingungen, die sich dann als Benachteiligung in der Ausführung von Aktivitäten und in der gesellschaftlichen Teilhabe zeigt (vgl. Greving et al 2012, S. 16f.). Jugendliche mit Behinderung behindern sich somit nicht selbst, sondern werden durch Umweltbedingungen daran gehindert, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch im Zugang und in der Nutzung der digitalen Medien sind noch einige Barrieren zu erkennen und abzubauen, um einer digitalen Spaltung („digital divide“) entgegenzuwirken.

Recht auf digitale Teilhabe – Ein Thema der Kinder- und Jugendhilfe

Die UN-Behindertenrechtskonvention als internationale Rechtsgrundlage stärkt die Teilhabechancen der Jugendlichen und dient den pädagogischen Fachkräften als Legitimations- und Handlungsgrundlage. In der UN-Behindertenrechtskonvention wird die digitale Teilhabe zwar nicht explizit benannt, sie findet sich aber als ein Querschnittsthema in einzelnen Artikeln wieder. Da Kinder und Jugendliche heute in mediatisierten Welten aufwachsen, ist eine umfängliche Teilhabe ohne Medien nicht mehr möglich. Das Recht auf Bildung sollte daher auch die digitalen Medien umfassen. Hier kann die Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiger Initiator sein, zumal im Kinder- und Jugendhilfegesetz steht: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 Abs. 1 SGB VIII). Die Persönlichkeitsbildung findet für Kinder und Jugendliche heute immer auch in und mit Medien statt, dies gilt es zukünftig stärker zu berücksichtigen. Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. sieht es als Aufgabe von Fachkräften an „gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt“ zu fördern (DBSH, 2016). Eine digitale Spaltung fördert die Exklusion von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Dementsprechend sollte der Abbau von Barrieren und eine Förderung von Medienbildung Ziel der Arbeit auch von Fachkräften der Sozialen Arbeit – insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe –    sein. Jugendliche mit Behinderung sind durch die Gestaltung von vielfältigen Angeboten der Medienbildung und Medienerziehung unterstützend zu begleiten und in ihrer Medienkompetenz zu fördern.

Teilhabeförderung in, an und durch Medien

Mediale Teilhabe realisiert sich auf drei verschiedenen Ebenen: Teilhabe in Medien, Teilhabe an Medien und Teilhabe durch Medien (vgl. Bosse 2016).

Teilhabe in Medien meint die mediale Darstellung und betont die Inszenierung von Behinderung in den Medien. Auf diese Weise kann zum Beispiel die Darstellung von Behinderungen in Spielfilmen Inklusions- aber auch Exklusionstendenzen beeinflussen. Außerdem können Jugendliche mit Behinderung selbst Medien nutzen, um das Bild von Behinderung mitzugestalten, eigene Erfahrungen zu teilen und sich auszutauschen. So werden beispielsweise soziale Netzwerke im Internet zur Selbstdarstellung genutzt.  

Startseite des Webseiten-Generators "Primolo" in Leichter Sprache / Bild: primolo.deTeilhabe an Medien impliziert die mediale Zugänglichkeit, also wie niedrigschwellig die Zugänge zu Medien und deren Nutzung für Jugendliche mit Behinderung sind. Damit sind vor allem barrierefreie Angebote gemeint, die den Zugang zu Informationen und Kommunikation mittels Medien ermöglichen. Barrierefreiheit wird hier beispielsweise in Form von Untertiteln, Audiodeskriptionen und bedienerfreundlichen Fernbedienungen sichtbar. Teilhabe an Medien bedeutet zudem, Partizipation zu ermöglichen und im Umgang mit Medien die  Medienkompetenz von Jugendlichen, auch mit Behinderung, zu fördern.  

Teilhabe durch Medien umfasst eine inklusive Medienbildung. Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eine grundlegende Förderung von Medienkompetenz. Wichtig hierbei ist es, die Ungleichheit bezüglich der Zugänge und
Nutzungsweisen zu beachten. In der Studie der TU Dortmund und dem Hans-Bredow-Institut in Hamburg zur „Mediennutzung von Menschen mit Behinderungen“ wird dieser Wunsch von den Befragten betont: „Ich will teilhaben! Ich möchte auch mal einen Film im Fernsehen, so normal wie möglich erleben! Dann komme ich irgendwie in meine Kneipe um die Ecke: Haste gestern gesehen? Und ich muss dann sagen: Nein, habe ich nicht. Ich möchte aber auch ein bisschen mitreden.“ (Bosse/Hasebrink 2016b, S. 9)

Digitale Teilhabe durch Medienkompetenz der Fachkräfte fördern

Inklusion in einer mediatisierten Gesellschaft verlangt, dass allen Menschen der Zugang und die Nutzung digitaler Medien zur Erweiterung des Handlungs- und Orientierungsspielraums gewährleistet und ihnen damit die Teilhabe und Partizipation an der Gesellschaft ermöglicht wird. Da Teilhabe heute immer auch digitale Teilhabe bedeutet, sind die Ebenen in, an und durch Medien in der Gestaltung zukünftig stärker in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen. Demzufolge sind medienpädagogische Inhalte in der Aus- bzw. Weiterbildung zur Unterstützung der Fachkräfte zu integrieren.

Infobox
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit von Studierenden der Technischen Hochschule Köln aus dem Masterstudiengang „Pädagogik und Management in der Sozialen Arbeit“ mit dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe entstanden und erstmals am 04.05.2018 auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht worden.

Literatur
Bosse, Ingo (2016): Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft – Wie Medien Inklusionsprozesse befördern können. Online verfügbar unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/172759/medien-und-in... Letzter Zugriff am 07.01.2018.
 
Bosse, Ingo/Hasebrink, Uwe (2016a): Mediennutzung von Menschen mit Behinderungen - Forschungsbericht (unter Mitarbeit von Annegret Haage, Sascha Hölig, Sebastian Adrian, Gudrun Kellermann, Theresa Suntrup). Aktion Mensch, Die Medienanstalten.  
 
Bosse, Ingo/Hasebrink, Uwe (2016b): Mediennutzung von Menschen mit Behinderungen - Zusammenfassung der Studie (unter Mitarbeit von Annegret Haage, Sascha Hölig, Sebastian Adrian, Gudrun Kellermann, Theresa Suntrup). Aktion Mensch, Die Medienanstalten.  
 
DBSH (2016): Deutschsprachige Definition Sozialer Arbeit. Online verfügbar unter: https://www.dbsh.de/beruf/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche-fassun.... Letzter Zugriff am 28.12.2017.  
 
Greving, Heinrich/Dieckmann, Friedrich/Schäper, Sabine (2012): Evaluation von Wohn-und Unterstützungsarrangements für älter werdende Menschen mit geistiger Behinderung. Münster: Katholische Hochschule NRW.
 
Grundwald, Klaus/Thiersch, Hans (2006): Lebensweltorientierung in der Behindertenhilfe. Das Reden von Lebensweltorientierung ist ubiquitär. In: VHN, Hartmann, Erich/Herz, Birgit/Kuhl, Jan (Hrsg.), 75. Jahrgang. München/Basel: Ernst Reinhardt Verlag. S. 144-147.
 
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2017): JIM 2017 – Jugend, Information, (Multi-) Media. Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest.   
Tillmann, Angela/ Helbig, Christian (2016): Medien. In: Schröer, Wolfgang/ Struck, Norbert/ Wolff, Mechthild (Hrsg.): Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim und München: Beltz Juventa. S. 305-327.