Musik und Sounds für meinen Film

Haupt-Reiter

Um ein eigenes Video oder einen eigenen Film zu vertonen, kann man auf freie Sounds und Musikstücke zurückgreifen. Aber wann sind Inhalte frei, wo findet man sie und was gibt es bei den unterschiedlichen Lizenzen zu beachten?

Wer selbst Inhalte produziert und dabei auf anderes Material zurückgreifen will, stößt schnell auf das Urheberrecht. Denn sobald man den eigenen Film oder das eigene Video ins Internet stellt oder eine andere Form der Veröffentlichung erwägt, kommt man damit in Berührung. Musik am PCAuch Hintergrundmusik zum Beispiel darf man nicht ohne Genehmigung verwenden oder weiterbearbeiten (siehe dazu den Text: Fragen zu Musik bei Youtube). Zum Glück gibt es aber freie Inhalte, die jeder nutzen kann, auch wenn er oder sie keine große Produktionsfirma hat, die Rechte klären und einkaufen kann. In diesem Text geht es darum, was freie Inhalte eigentlich sind, wo man sie findet und was man bei der Verwendung beachten muss. Wie man vorgeht, wenn man nicht genau weiß, ob man ein Musikstück oder ein Soundfile verwenden darf, zeigt auch die Grafik im Überblick.

Was ist frei und was nicht?

Grob gesagt, kann man Musik und Sounds, die für Filme infrage kommen, in drei Schubladen packen:

1. Alle Rechte vorbehalten

Wenn jemand ein Musikstück (oder sonst ein Werk) erschafft, gilt automatisch das Urheberrecht. Das heißt: Jeder, der es für ein Video verwenden will, braucht dafür eine Genehmigung, wenn er das Video auch veröffentlichen will. Ob es zum Musikstück tatsächlich irgendwo einen Hinweis wie „alle Rechte vorbehalten”, ein Copyright-Logo oder ähnliches gibt, spielt dabei gar keine Rolle. Solche Werke sind also keine freien Inhalte.

Etwas anders, im Ergebnis aber ähnlich, sieht es mit Geräuschen und anderen Sounds aus, die man zur Nachvertonung einsetzen kann. Wenn jemand zum Beispiel den Regen aufnimmt, hat er deshalb noch kein Urheberrecht an der Aufnahme – denn mit dem bloßen Aufnehmen hat er selbst noch kein Werk geschaffen. Dennoch kann die konkrete Aufnahme durch ein anderes Schutzrecht – ein sogenanntes Leistungsschutzrecht – geschützt sein und man darf sie daher ebenfalls nicht einfach verwenden. Die Grundregel ist deshalb in beiden Fällen: Wenn man nicht genau weiß, ob etwas „frei” ist, darf man es auch nicht verwenden.

2. Einige Rechte vorbehalten

Nur „einige Rechte vorbehalten” sind dagegen bei Werken mit Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen). Wenn jemand sagt: „Jeder darf mein Musikstück verwenden”, dann erteilt er rechtlich gesprochen eine Lizenz an alle – deshalb nennt man solche Werke auch freie Inhalte. Creative Commons hat dafür standardisierte Lizenzbausteine entwickelt. Wer ein Musikstück komponiert hat, kann zum Beispiel festlegen, dass jeder es kopieren und weiterverbreiten darf, solange man seinen Namen nennt. Er kann aber auch einschränken, dass man das Stück nicht weiter bearbeiten oder verändern darf – je nachdem, welche Lizenzbausteine er auswählt.

Solche Inhalte sind also nicht deshalb frei, weil sie grundsätzlich frei von Urheberrechten sind, sondern weil sie für viele Nutzungen freigegeben sind. Eine in diesem Zusammenhang oft zitierte Redewendung lautet: „free as in free speech, not as in free beer” – es geht nicht unbedingt um Kosten, sondern um Freiheiten.

Es gibt auch noch weitere freie Lizenzen, unter anderem eine ältere CC-Lizenz namens „Sampling Plus”, die aber praktische keine große Bedeutung mehr haben. In der Fachwelt wird teilweise auch darüber gestritten, welche Lizenz noch als „frei” gilt und welche nicht – hier wird das aber ausgeklammert.

3. Gemeinfreie Werke

Wenn alle Rechte an einem Werk abgelaufen sind, ist ein Werk gemeinfrei. Das heißt: jeder kann es verwenden. Um gemeinfrei zu sein, muss der Urheber siebzig Jahre tot sein. Das ist die Grundregel. Aber auch hier gibt es zu beachten: Interpreten, Plattenfirmen und so weiter haben noch einmal eigene Rechte an der Aufnahme. Das heißt: Auch wenn zum Beispiel Mozart schon über 70 Jahre lang tot ist, ist eine aktuelle Einspielung vom Münchner Rundfunkorchester noch geschützt. Im Moment gilt dieser Schutz 50 Jahre ab der Veröffentlichung. Wenn man auf eine alte Aufnahme zurückgreifen will und es keinen eindeutigen Hinweis gibt, dass die Aufnahme gemeinfrei ist, sollte man daher beides prüfen.

Was gibt es bei CC-Musik und -Sounds zu beachten?

Bei fast allen CC-Lizenzen muss man „Credits” an die Künstler geben, sie und ihr Werk also nennen, wenn ihr Werk verwendet wird. Das ergibt sich aus dem Baustein namens „Attribution”/„Namensnennung”, kurz „BY“. Falls der Komponist nicht festgelegt hat, wie so eine Nennung aussehen soll, gibt es dafür keine festen Formalien, weil es immer auch vom jeweiligen Medium abhängt. Bei einem Videofilm kann die Attribution zum Beispiel darin bestehen, dass man im Abspann schreibt: „Musik: ‚Come on’ von Zoe Leela, CC BY-NC-SA” – man also Titel, Künstler und die Lizenzbedingungen in Kurzform nennt. Wenn man die Möglichkeit hat, das verwendete Werk und die Lizenz zu verlinken, zum Beispiel auf der Beschreibungsseite einer Videoplattform, sollte man das ebenfalls tun.

Ein Sonderfall ist die sogenannte CC-Zero-Lizenz, mit der Urheber alle Rechte komplett an die Allgemeinheit abgeben, ihr Werk also schon vor Ablauf der Rechte für gemeinfrei erklären. Sie findet man öfter bei Musiksamples und anderen kurzen Aufnahmen. Genau genommen ist so ein vollständiger Rechteverzicht nach deutschem Recht gar nicht möglich, in anderen Ländern schon. Das muss einen als Nutzer aber nicht groß beschäftigen: Man kann Inhalte mit „CC Zero” auch hierzulande ohne weiteres verwenden.

Ob man darüber hinaus ein CC-lizensiertes Musikstück oder einen Soundschnipsel auch wirklich verwenden kann, hängt davon ab, ob die jeweilige Lizenz zum eigenen Vorhaben passt. Dazu sollte man wissen, was die drei Lizenzbausteine „No Derivatives” (ND), „Noncommercial” (NC) und „Share Alike” (SA) der Grundidee nach bedeuten.

1. „No Derivatives ”: Nichts für Videos

Der für Videos und Filme wichtigste Lizenzbaustein ist „Keine Bearbeitung” oder „No Derivatives”, kurz „ND”. Musik und Sounds, bei denen dieses Kürzel vorkommt, darf man nämlich nicht verwenden, um Videos zu vertonen. Das ist auf den ersten Blick vielleicht verwunderlich, denn man ändert ja nicht unbedingt etwas an der Aufzeichnung selbst.

Genau besehen, gibt es von den CC-Lizenztexten immer verschiedene Ausführungen: Neben einer kurzen, leicht verständlichen und einer technischen für Suchmaschinen gibt es eine lange, fast nur für Juristen verständliche Fassung. Die ist maßgeblich und sagt, dass die „Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern” nicht erlaubt wird. Deshalb darf man solche Musik und Sounds für Filme nicht verwenden. Wenn man sich vor Augen führt, dass durch die Kombination von Film und Musik häufig eine neue Aussage entsteht, die die Musiker nicht unbedingt unterstützen müssen, wird eine solche Regel auch verständlich.

Allerdings gibt es noch einen Ausweg: Fragen kostet nichts. Man kann sich häufig einfach an den Urheber wenden und nachfragen, ob man sein Musikstück in einem Film- oder Videoprojekt verwenden kann. Wenn die CC-Lizenz etwas nicht erlaubt, heißt das nur, dass der Urheber (der Komponist) das nicht von vornherein für alle freigeben wollte. Oft gibt aber ein Musiker gerade bei einem (Hobby)-Film oder für gemeinnützige Zwecke gern auch extra die Erlaubnis.

2. „Non-commercial”: Offene Fragen

Wie der Name schon sagt, darf man Musik und Sounds mit dem Lizenzbaustein „Non-commercial“ (NC) nur verwenden, wenn es in einem nicht kommerziellen Zusammenhang geschieht. Die Preisfrage ist aber: Was heißt nicht-kommerziell? Ist es bereits kommerziell, wenn ich zum Beispiel mein Video auf meinem Blog veröffentliche, das Werbung einblendet? Oder dann, wenn ich am Youtube-Partnerprogramm teilnehme? Was ist mit dem Image- oder Kampagnenfilm eines gemeinnützigen Vereins, der darin zu Spenden aufruft? Hier gibt es unterschiedliche Anschauungen, die bereits zu vielen Diskussionen geführt haben. Leider sind so gut wie alle Fragen offen.

Bei „kommerziell” geht es auf jeden Fall nicht darum, ob man ein großes Unternehmen ist oder tatsächlich viel Geld mit dem Video einnimmt. Darüber hinaus kann man leider kaum eine Faustregel geben, weil die Formulierungen in der Lizenz sehr viel Raum für unterschiedliche Auslegungen lassen. Dort heißt es, dass man ein Werk mit diesem Baustein dann nicht verwenden darf, wenn das „vorrangig auf einen geldwerten Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet” ist. Wenn man nicht sicher ist, ob das für das eigene Vorhaben gilt, sollte man besser Inhalte finden, die ohne den Baustein kommen. Oder auch hier: einfach einmal nachfragen.

3. „Share-Alike”: Nicht weiter einschränken

Hinter dem Baustein „Share-Alike” (SA) oder „Weitergabe zu gleichen Bedingungen” steht die Grundidee, dass die Freiheiten, die die CC-Lizenzen anderen ermöglichen, nicht wieder eingeschränkt werden sollen. Das heißt konkret: Wenn ich in meinem Video einen Song verwende, der unter der „Share-Alike” Lizenz steht, muss ich diese Lizenzbedingung auch für mein Video als Ganzes vergeben. Ich kann dann also zum Beispiel nicht bestimmen, dass mein Video nur unkommerziell genutzt werden darf, wenn der Musiker eine Lizenz gewählt hat, die auch kommerzielle Nutzungen erlaubt. Wenn der Komponist wiederum festgelegt hat, dass sein Stück unter gleichen Bedingungen („SA”), aber zusätzlich nur unkommerziell verwendet werden darf („NC-SA”), dann „vererbt” sich diese Lizenz wiederum ebenfalls weiter, wenn man das Stück verwendet.

Wo finde ich freie Sounds und Videos?

Screenshot jamendo.comZu den populärsten Anlaufstellen für freie Musik gehört das Portal Jamendo, dessen Musik unter verschiedenen CC-Lizenzen steht. Nach eigener Aussage finden sich dort über 350.000 Titel. Jamendo bietet darüber hinaus auch Bezahlmodelle für bestimmte Nutzungsszenarien an, die einen leichteren Nachweis der Rechtelage versprechen.

CC Mixter

Auch auf der Seite der Community CC Mixter findet man Musik unter CC-Lizenzen. Die Suche lässt sich zum Beispiel auch auf Instrumentalmusik zur Unterlegung des eigenen Videos einschränken.

Freesound

Das Projekt Freesound konzentriert sich vor allem auf Geräusche und andere Audioschnipsel, die sich gut zur Nachvertonung und für mehr Atmosphäre einsetzen lassen. In der Datenbank finden sich knapp 140.000 Aufnahmen.

Netlabels

Screenshot Netlabels.deNetlabels veröffentlichen Musik ausschließlich im Netz und in der Regel unter freien Lizenzen. Um sie ist es in den letzten Jahren ruhiger geworden, wer sich etwas umsieht, kann aber nachwievor viel entdecken. Eine Orientierung im Dschungel der Veröffentlichungen bietet zum Beispiel das englischsprachige Online-Magazin „Netlabelism” oder die deutsche Site netlabels.de.

Suchmaschinen für freie Musik und Sounds

Creative Commons bietet eine eigene Suche an, mit der man auch Musik bei Jamendo und CC Mixter suchen kann. Auf der Seite Let’s CC kann man diese, aber zusätzlich auch das Portal Freesound durchsuchen. Der Softwarehersteller Spinxpress bietet die Suche Get Media an, mit der man viele Quellen, darunter auch das Internet Archive (s.u.), durchsuchen kann.

Weitere Quellen

Eine enorme Fundgrube auch für Musik und anderes Audiomaterial ist das gemeinnützige amerikanische Projekt Internet Archive, in das auch öffentliche Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken Inhalte einstellen. Hier muss man aber genau auf die jeweiligen Detailseiten schauen, denn nicht alles, was dort hochgeladen wird, ist gemeinfrei oder steht unter CC-Lizenzen. Leider ist die Suchfunktion sehr kompliziert, man kann aber auf Suchmaschinen für freie Inhalte (s.o.) ausweichen.

Gemeinfreie Einspielungen von vielen bekannten Komponisten klassischer Musik finden sich beim Projekt MusOpen. Wer eher zeitgenössische Musik sucht, findet auch beim populären Musikdienst Soundcloud viele Stücke unter CC-Lizenzen. Man findet sie, indem man in der Suche „Show advanced search options” anklickt und dort „Search only for Creative Commons licensed tracks“ auswählt.

 

Logo iRights.infoAutor: David Pachali, iRights.info

Lizenz: Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany

Einblenden

Rechtlicher Hinweis

Die auf diesen Seiten vorhandenen rechtlichen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Betreiber der Webseite haften nicht für die Inhalte. Trotz sorgfältiger Prüfung kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Angaben fehlerhaft oder veraltet sind.

Mitmachen beim Wiki

Sie haben eine Ergänzung? Dann gehen Sie auf den Reiter „Bearbeiten“ und schreiben Sie Ihre Information in das Textfeld. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung am Wiki!