Online-Umfragen lassen sich auf Webseiten vielfältig einsetzen. Je nach Art der Umfrage gibt es mal mehr, mal weniger zu beachten, um persönliche Daten dabei zu schützen.
Online-Umfragen sind ein beliebtes Mittel zur Interaktion auf Webseiten, gerade auch bei Angeboten für Kinder. Manchmal dienen sie zum Beispiel dazu, Feedback zu erhalten oder Erkenntnisse zu gewinnen, in anderen Fällen dienen sie zum Beispiel der Unterhaltung. Unter Datenschutz-Gesichtspunkten gilt es, zwischen Umfragen zu unterscheiden, die völlig anonym durchgeführt werden und solchen, bei denen ein Personenbezug existiert.
Einfache Abstimmungen: meistens unproblematisch
Bei einfachen Umfragen wird oft nur eine Frage gestellt und es werden keine Angaben zur Person gezielt abgefragt. Zum Beispiel, wenn auf einer Webseite eine Abstimmung gemacht wird, welches Foto das schönste ist. Genaugenommen sind diese Abstimmungen auch personenbezogen, weil stets auch die IP-Adresse des Webseiten-Besuchers erfasst wird. Eine ausdrückliche Einwilligungserklärung einzuholen, wäre hier aber übertrieben. Die Erhebung der IP-Adresse sollte schon über die Datenschutzerklärung des Webangebots hinreichend transparent gemacht worden sein.
Einfache Abstimmung der Kinderseite sowieso.de - Nachrichten für Kinder | |
Einfache Umfrage der Kinderseite religionen-entdecken.de |
Anders wäre allenfalls eine Abstimmung einzuordnen, die etwa nach Krankheiten oder anderen sensitiven Daten fragt. Offensichtlich wird das zum Beispiel bei der Frage: „Findest Du, dass Deine Eltern zu viel Alkohol trinken?“. Verknüpft mit der IP-Adresse könnte dies Rückschlüsse auf eine mögliche Alkoholerkrankung der Eltern zulassen – eine Information, die mit Sorgfalt behandelt werden muss. Ähnlich kann es sich aber auch schon bei Fragen verhalten, wie „Bist du von deinen Eltern schon mal geschlagen worden?“ oder „Wie viel Taschengeld bekommst du?“.
Aufwändigere Umfragen oder sensitive Informationen: Einwilligungserklärung
Wer derartige, sensitive Daten erhebt und eine aufwändigere Umfrage durchführt, muss sich auch darüber Gedanken machen, welche Daten er genau benötigt, wozu er sie benötigt und wo eventuell Rückschlüsse auf Einzelne möglich sind.
Ein Beispiel für solche Umfragen sind Evaluierungen. Wer zum Beispiel die Qualität einer Unterrichtsreihe über eine Umfrage bewerten will, erfasst zumeist Angaben über die Qualität des Unterrichts, der Unterrichtsmaterialien, aber unter Umständen auch über den Lernerfolg der Teilnehmenden. Da die Veranstalter oder Lehrenden diese oft kennen, ergibt sich oft sehr leicht ein Personenbezog für einen einzelnen Fragebogen, auch wenn nicht nach Namen oder ähnlichen Angaben gefragt wird.
Im Normalfall empfiehlt es sich, zu Beginn der Umfrage eine Einwilligungserklärung zu erbitten und am Ende noch einmal Gelegenheit zu Korrekturen, aber auch zum Widerruf der Einwilligung zu geben.
Gleichzeitig kann durch technische Maßnahmen die Möglichkeit oft deutlich reduziert werden, Rückschlüsse auf bestimmte Personen zu ermöglichen. Manche Dienste für Umfragen lassen sich beispielsweise so einstellen, dass für die Umfrage keine IP-Adressen zusätzlich dauerhaft protokolliert werden. Beim Beispiel zur Frage nach dem Alkoholkonsum der Eltern wäre damit das Risiko einer Verknüpfung drastisch reduziert.
Eine solche Erklärung dient gleichzeitig auch dazu, die oftmals geringe Teilnahmebereitschaft bei Umfragen zu erhöhen. Wer weiß, was mit seinen Daten passiert und Vertrauensanker dafür hat, dass damit nichts Unangenehmes geschieht, wird auch eher bereit sein, mitzumachen.
Option: Vertrauenswürdige Dritte einschalten
Manchmal schaffen auch organisatorische Maßnahmen ein verstärktes Vertrauen. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Dritten mit der Durchführung der Umfrage zu betrauen, der nur die Ergebnisse und nicht die einzelnen ausgefüllten Datenbögen an den Webseiten-Betreiber zurückschickt. Der Veranstalter der Unterrichtsreihe im oben genannten Beispiel hat bei dieser Variante selber keine – oder zumindest eine deutlich reduzierte – Möglichkeit, Rückschlüsse auf Einzelne vorzunehmen.
Werden solche technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, sollten sie auch Eingang in die Einwilligungserklärung finden, damit der beabsichtigte Vertrauenseffekt erreicht wird.
Eine Einwilligungserklärung für die Evaluation einer Online-Unterrichtsreihe könnte zum Beispiel wie folgt formuliert werden:
❏ Ich bin einverstanden und möchte mitmachen. |
Sofern die Abwicklung der Umfrage durch einen Dritten durchgeführt wird, kann auch folgender Aufzählungspunkt noch aufgenommen werden:
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Am Ende der Umfrage sollte im Idealfall dann noch einmal Gelegenheit gegeben werden, alle Antworten anzuschauen und sie gegebenenfalls noch einmal zu korrigieren. Es reicht dann, wenn mit einem einfachen Klick die Teilnahme noch einmal bestätigt („Antworten abschicken“) wird.
Zusätzliche Angaben zur Umfrage
Wer mit einer Forschungseinrichtung bei der Durchführung der Umfrage zusammenarbeitet, kann die Gelegenheit nutzen, über einen Link Hintergrund-Informationen zur Methodik der Umfrage oder zu den Details technischer oder organisatorischer Maßnahmen anzubieten. Das kann die Transparenz und somit das Vertrauen erhöhen.
Aufpassen bei E-Mail-Einladungen
Werden Einladungen zu Umfragen über E-Mail verschickt, entstehen an zahlreichen Stellen neue Verknüpfungsmöglichkeiten der Daten. Dann sind technische Maßnahmen gefragt, um die Daten richtig zu behandeln. So steht über die Liste der E-Mail-Empfänger oft der mögliche Teilnehmerkreis fest. Das verringert den Grad an Anonymität, die so genannte Anonymitätsmenge, den die Teilnehmenden besitzen. Zudem enthalten bei verschiedenen Anbietern von Umfragesystemen die E-Mails einen Link, der für jeden Teilnehmenden eindeutig ist. Eine Verknüpfung mit der Person ist dann über die Einladungs-E-Mail und den vom Umfragesystem angelegten Datenbank-Eintrag möglich. Als Gegenmaßnahme kann es sinnvoll sein, die E-Mails nach Versand zu löschen.
Achtung bei der Veröffentlichung und Aussagen über einzelne Personen
Aufpassen muss man bei solchen Umfragen, die im Ergebnis Aussagen über Personen ermöglichen und dann veröffentlicht werden. Zu Bewertungsportalen wie etwa „Spickmich“ ist die Rechtsprechung immer noch in Bewegung. Gerichte haben mit Blick auf die Meinungsfreiheit einerseits anerkannt, dass Bewertungen über Lehrer, Ärzte und andere Berufe im Zweifel auch gegen deren Willen öffentlich gemacht werden dürfen.
Andererseits müssen die Betreiber von solchen Umfragen unter Umständen darlegen, wie sie zu einem bestimmten Ergebnis gelangt sind. Oftmals müssen sie auch sicherstellen, dass keine Beleidigungen ausgesprochen und veröffentlicht werden. Nähere Informationen zu dieser Frage bietet der Artikel „Wann man für fremde Inhalte haftet – und wie man es verhindern kann“ auf iRights.info.
Checkliste: Umfragen für Webseiten-Betreiber
- Einfache Umfrage ohne sensitiven Inhalt? Datenschutzerklärung auf der Webseite ist ausreichend
- Sonst: Einwilligungserklärung zu Beginn der Umfrage und Bestätigung vor dem Absenden der Angaben
- Idealerweise: Möglichkeit zu Korrekturen am Ende
- Wenn möglich: Technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um einem möglichen Personenbezug zu begegnen
- Bei Einladungen per E-Mail: Erwägen, ob versandte Mails gelöscht werden sollten.
DSGVO-Update:Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch die DSGVO ändert sich bei Online-Umfragen gegenüber den bisherigen, im Folgenden beschriebenen Empfehlungen nicht viel. Allerdings sollten die Hinweise zu Einwilligungserklärungen und Transparenzpflichten beachtet werden, die bereits in den Beiträgen „DSGVO-Update: Aufbau einer einfachen Datenschutzerklärung und Mustertext“ und „DSGVO-Update: Chats, Foren und Gästebücher“ dargestellt werden. |
Dieser Text ist im Rahmen der Service-Reihe „Datenschutz auf Webseiten“ in Zusammenarbeit von Seitenstark mit iRights.law Rechtsanwälte entstanden.
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