E-Cards

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Auch im Internet lassen sich Postkarten verschicken, elektronische Post- oder Grußkarten, sogenannte „E-Cards“. In der Regel kann man sich als Absender/-in dabei ein Postkartenmotiv in Form eines Bildes oder einer Animation auswählen und dies zusammen mit einer individuellen Nachricht per E-Mail an eine Adressatin oder einen Adressaten versenden. Diese/-r bekommt entweder direkt das ausgewählte Motiv und die Nachricht per E-Mail zugesandt, oder – und das ist der Regelfall – sie oder er erhält per E-Mail einen Link zu einer Internetseite, wo sich Motiv und Nachricht abrufen lassen.

E-Card von KidsvilleEinsatz rechtlich umstritten

Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind diese bunten Nachrichten ein attraktives Angebot. Rechtlich sind E-Cards jedoch seit einigen Jahren umstritten, da sie die Möglichkeit bieten, anonym ggf. unerwünschte Nachrichten zu versenden. So können einerseits Computerprogramme solche Dienste nutzen, um massenhaft automatisierte Spam-Nachrichten zu versenden. Andererseits kann auch schon der Versand von wenigen persönlichen E-Mails mit der Aufforderung, sich auf der entsprechenden Webseite eine Nachricht anzeigen zu lassen als (unerwünschtes) Werbemittel der Betreiberseite angesehen werden. Für mögliche Rechtsverletzungen durch die Bereitstellung von E-Cards haftet der Betreiber/die Betreiberin der Internetseite im Sinne der Störerhaftung.

Gleichzeitig sind viele E-Card-Systeme auch datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Wenn ein Nutzer auf einem System die E-Mail-Adresse des Empfängers angibt, erhebt das System personenbezogene Daten. Werden diese Daten jenseits des reinen Versandes der E-Card noch für andere Zwecke verwendet, wird dies in der Regel zur Unzulässigkeit der Verarbeitung führen.

Schließlich wird oft ein in der E-Card enthaltenes Bild oder eine Animation nicht unmittelbar in der E-Mail versandt, sondern nur verlinkt, so dass beim System zusätzlich die Information anfällt, ob und wann eine E-Card gelesen wurde. 

Einige Anbieter von E-Cards versuchen dem Versand von Spam-Nachrichten durch Captcha oder andere technische Mittel Einhalt zu gebieten. Letztlich ist es jedoch für die Anbieter/-innen von E-Cards unerlässlich, sich mit der rechtlichen Situation explizit auseinanderzusetzen und die Vorteile und etwaige Nachteile gegeneinander abzuwägen.

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