Stiftungen

Haupt-Reiter

Mit der Gründung einer Stiftung, in die eine Person oder Gruppe ihr Kapital investiert, verfolgen die Gründer ein bestimmtes Ziel. Die meisten Stiftungen dienen einem gemeinnützigen Zweck und werden in privatrechtlicher Form gegründet. Hinter jeder Stiftung steht also mindestens eine Person, die der Gemeinschaft etwas zurückgeben möchte, oder die ein konkretes Ziel verfolgt.

Zum Wesen einer Stiftung gehört, dass sie für eine lange Zeit bestehen bleiben soll. Der Zweck, zu dem sie gegründet wurde, sollte daher rein aus den Erträgen (Zinsen, andere Einnahmen wie Mieten etc.) des Vermögens stammen. Das bedeutet natürlich: je höher das Grundkapital ist und je besser es angelegt wird, desto langfristiger und großzügiger können zweckgebundene Projekte gefördert werden, bzw. die Empfänger, die sogenannten Destinatäre, unterstützt werden, ohne dass die Stiftung wieder aufgelöst werden muss. Sogenannte „Verbrauchsstiftungen“ vergeben Gelder nur so lange für den gewählten Zweck, bis das Kapital verbraucht ist. Um als rechtsfähige Stiftung anerkannt zu werden, muss sie dann aber zumindest 10 Jahre existieren.

Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 20.000 rechtsfähige Stiftungen. „Rechtsfähig“ bedeutet hier, dass sie von einer Stiftungsaufsicht und von der Finanzbehörde des jeweiligen Landes kontrolliert wird, im Gegensatz zu einer treuhänderischen Stiftung. Während die rechtsfähige Stiftung ein Gründungskapital von mindestens 50.000 Euro haben muss, kann eine treuhänderische Stiftung auch mit weniger Anfangskapital gegründet werden.

Das Stiftungswesen ist vielseitig: Neben den langfristig angelegten versus Verbrauchstiftungen, öffentlich-rechtlichen versus privaten, rechtsfähigen versus treuhänderischen Stiftungen – gibt es noch zahlreiche andere Differenzierungsmöglichkeiten für Stiftungsformen. Eigenschaften, die viele Stiftungen in sich vereinen, ist, dass sie oft sowohl operativ als auch fördernd tätig werden: Sie entwickeln eigene Projekte und fördern die Projektideen, die von außen an sie herangetragen werden. Andere Stiftungen legen sich entweder auf rein fördernde oder auf rein operative Projektunterstützungen fest. Stiftungen finanzieren meistens nur Anteile eines Projekts und übernehmen nicht alle Kosten. So ist eine Mischfinanzierung nötig.

Wer mehr darüber wissen möchte, kann sich vor allem auf der der Webseite der Stiftungsverbände einen guten Überblick schaffen. Hier findet man neben der Datenbank für die Stiftungsrecherche auch viele Erläuterungen und Statistiken zur Entwicklung des Stiftungswesens in Deutschland. Stiftungen sind übrigens Ländersache. Jedes Bundesland in Deutschland hat ein eigenes Stiftungsrecht!

Beispiel Bürgerstiftung

Wenn eine Interessengruppe gemeinsam Gelder (auch einzelne, kleinere Beträge) für bestimmte Zwecke zusammenlegt, spricht man von einer Bürgerstiftung. Bürgerstiftungen verorten sich vor allem lokal und regional, zur Förderung von Projekten in der Region und werden sie nicht selten von örtlichen Unternehmen unterstützt. Die Förderzwecke „Bildung und Erziehung“ (27 %) und „Jugend“ (28 %) liegen dabei mit Abstand im Vordergrund. (Quelle: http://www.buergerstiftungen.org/de/news-wissen/buergerstiftungswissen/zahlen-und-fakten.html).  Das Stiftungskapital von - meist treuhänderische verwalteten - Bürgerstiftungen stieg in den letzten Jahren stetig: waren es im Jahr 2004 noch 20 Millionen Euro Kapital, so sind es im Jahr 2010 mehr als 180 Millionen Euro.

Stiftungen finden, die Internetprojekte für Kinder fördern

Es gibt sowohl private als auch Bürgerstiftungen, die bereits Internetprojekte für Kinder und Jugendliche fördern oder gefördert haben. Die folgenden Stiftungen dienen nur als Beispiele. Es besteht keine Gewähr, dass diese Stiftungen verstärkt Internetprojekte fördern. Potentielle Förderungen hängen vielmehr davon ab, ob die Themen und Zielen im Projektantrag zu der jeweiligen Stiftung passen.

Screenshot kinderrathaus.deDie Bielefelder Bürgerstiftung (rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts) fördert Medienkompetenzprojekte in Schulen und unterstützte auch schon das Seitenstark-Mitglied Kinderrathaus.de. Die Stiftung fördert nur Kleinprojekte mit einer Summe von maximal 2.500 Euro, die aber dann alle Kosten decken müssen. Bis Ende Mai und bis Anfang Oktober jeden Jahres können Anträge eingereicht werden. Förderkriterien, Checkliste und der Förderantrag findet man online.

Die NRW-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie fördert Projekte, die Natur und Kultur thematisch miteinander verbinden, Naturschutz, Denkmalschutz, Heimat- und Kulturpflege. Der Stiftungsrat trifft sich viermal im Jahr, um zu entscheiden, welcher Projektantrag unterstützt wird. //www.beethoven-haus-bonn.de/hallo-beethoven/Ein Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Informationen enthalten zu Zielsetzung, Kosten und die beabsichtigte Gesamtfinanzierung sowie die Höhe und Art der angestrebten Förderung durch die Stiftung. Die Stiftung möchte auch wissen, ob andere Förderungen beantragt worden sind, da sie selbst nur Zuschüsse bietet. Als Service biete die NRW-Stiftung online einen Antragsleitfaden, der mögliche Fehler als Checkliste auflistet. Gefördert wurden von der Stiftung bislang Internetprojekte wie ein Überblick über Burgen und Schlösser in NRW und ein kindgerechter Internetauftritt des Beethovenhauses in Bonn.

Screenshot hoertmal-hamburg.deWenn es um Förderung von Kunst und Kultur mittels innovativer Ideen gehen soll, sind die PwC-Stiftung und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit ihrem Projekt Kultur.Forscher! eine gute Anlaufstelle. Unterstützt hat die Stiftung beispielsweise eine Audiostadtplan "Hört mal Hamburg", der von Kindern und Jugendlichen erstellt wurde. Bis jeweils zum 15. März und 15. September können bundesweit Anträge gestellt werden. Die Fördersummen variieren.

Ungewöhnlich kurzfristig und formlos fördert, allerdings mit geringen Beträgenbis zu 400 €, die Youth Bank Projekte, die aktiv mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden, beispielweise Internetzeitungen.

Einblenden

Rechtlicher Hinweis

Die auf diesen Seiten vorhandenen rechtlichen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Betreiber der Webseite haften nicht für die Inhalte. Trotz sorgfältiger Prüfung kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Angaben fehlerhaft oder veraltet sind.

Mitmachen beim Wiki

Sie haben eine Ergänzung? Dann gehen Sie auf den Reiter „Bearbeiten“ und schreiben Sie Ihre Information in das Textfeld. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung am Wiki!