Mit dem Titel „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ erscheint eine neue Publikation der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Sie richtet sich insbesondere an Anbieter von Onlineinhalten für Kinder wie Websites, Apps und andere digitale Angebote.
Egal, ob Sie zu einer Aktion aufrufen, eine Kampagne planen, ob eine Veranstaltung spontan passiert oder lange geplant ist, ob Freiwillige oder Hauptamtliche involviert sind –soziale Netzwerke sind heute unerlässlich für den schnellen und flexiblen Austausch von Informationen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Mitgliedern und besonders der Öffentlichkeit
Um zu wissen, wie ihr Angebot angenommen wird, sind Webanalyse-Werkzeuge auch für Betreiber von Kinder-Webseiten zentral. Die Werkzeuge messen etwa, wie oft und wie die Seite besucht wird und stellen die Ergebnisse in aufbereiteter Form zur Verfügung.
Viele Webseiten bieten Möglichkeiten zum Austausch der Nutzer untereinander und zum Veröffentlichen eigener Beiträge an. Auch auf Kinderseiten sind diese interaktiven Tools sehr beliebt.
Wenn Webseitenbetreiber Dienstleister einsetzen, ergeben sich weitere Datenschutzfragen. Häufig werden mit ihnen sogenannte Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.
Welche Grundgedanken stehen hinter den Anforderungen, die der Datenschutz an Seitenbetreiber stellt? Sieben goldene Regeln helfen beim Verständnis und bieten Orientierung.
Der neue Fachkräfte-Informationsservice von jugendschutz.net ist gestartet. Damit sollen Projekt- und Kooperationspartner sowie fachinteressierte Einrichtungen künftig gezielt über praxisrelevante Erkenntnisse informiert werden.