VG-Wort - Entlohnung für Texte


VG-Wort - Entlohnung für Texte

Die VG-Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, die Autor*innen, Blogger*innen und Journalist*innen Tantiemen für Online-Texte sichert. Auch Kinderseiten-Autoren sollten sich diese Verdienst-Möglichkeit genauer anschauen, sofern die Zugriffe auf die eigene Seite stimmen. Viele Abrufe sind nämlich Voraussetzung für eine Entlohnung. Derzeit liegt die Mindestabrufzahl eines Online-Textes bei 1.800 Zeichen (in etwa 300 bis 320 Wörter). Dafür gab es 2018 pro Text 29,40 Euro. Die genaue Summe wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie ist im Laufe der Jahre übrigens stetig gestiegen.

Und so geht es:

  1. Man schließt einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG-Wort. Dazu wird ein Formular ausgefüllt und eingesandt.
  2. Nach der Registrierung im VG-Wort-System bestellt man auf der Website Zählmarken bzw. Zählpixel. Das sind kurze Codezeilen, die in einem PDF- oder cvs-Dokument aufgelistet stehen.
  3. Pro Seite bzw. Text fügt man eine Zählmarke in den Quellcode der eigenen Seite ein und speichert diese ab. Website-BesucherInnen sehen die Zählmarke nicht.
  4. Das VG-Wort-Zählsystem erfasst die Marken automatisch. Ab jetzt werden die Zugriffe gezählt.
  5. Bis zum 31.12. eines jeden Jahres werden die Zugriffe erfasst.
  6. Erreicht ein Text bis zu diesem Stichtag den Wert von (derzeit/2020) über 1.500 Zugriffen, hat er es "geschafft": er ist "meldefähig". Der Mindestzugriffs-Wert wird jedes Jahr neu festgelegt.
  7. Um die Tantiemen zu erhalten, muss der Text nun noch bei der VG-Wort "gemeldet" werden. Das passiert online im Meldesystem T.O.M.
    Achtung! Ein Text muss nicht zwingend gleich im Januar gemeldet werden. Aber es gibt Meldefristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
  8. Als Letztes erfolgt die Ausschüttung - die Tantiemen werden überwiesen. Meist passiert dies in der zweiten Jahreshälfte.