Verwertungsgesellschaft Wort

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Wer als Autor oder Autorin Texte für Webseiten verfasst, kann diese Texte – wie Werke in anderen Medien – bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden, um über sie Tantiemen zu beziehen. Allerdings ist diese Meldung deutlich komplizierter als bei Hörfunkbeiträgen, Zeitungsartikeln etc.

Die Zeichenanzahl dieses Text ist zu gering. (c) Tanja HebenstreitEs gibt mehrere Voraussetzungen, die ein Text erfüllen muss, um meldefähig zu sein. Grundsätzlich muss es sich um einen Text handeln, der frei zugänglich ist und nach der Veröffentlichung nicht verändert werden darf. Er muss mindestens 1800 Zeichen lang sein. Außerdem können in der Ausschüttung nur Texte berücksichtigt werden, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht haben. Das bedeutet, dass sie eine Mindestanzahl von Abrufen pro Jahr nachweisen können müssen. Die genaue Zahl, wie häufig ein Text abgerufen worden sein muss, ist nicht festgelegt. 2010 lag die Schöpfungshöhe bei 1.500 Abrufen.

Die Zählung erfolgt seitens der VG Wort über sogenannte Zählmarken. Hat ein Text die Schöpfungshöhe erreicht, informiert die VG Wort darüber per E-Mail. Dann kann der Text vom Autor oder vom Verlag gemeldet werden. Die Summen, die ausgeschüttet werden, sind übersichtlich: 2010 gab es pro Text 8,82 Euro.

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