Creative Commons

OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel

Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken

In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.

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Ich schreibe, also bin ich

Paragraph 1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das klingt schlicht genug. Aber...

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