Age-Labeling – Ihr Beitrag zum Jugendmedienschutz

Age-Labeling – Ihr Beitrag zum Jugendmedienschutz

Blogbeitrag vom

Das Age-Labeling gibt an, welcher Altersstufe eine Webseite zugeordnet ist. Es handelt sich also um eine Altersklassifizierung, wie wir sie auch von Kinofilmen sowie Computer- und Videospielen kennen.

Im Gegensatz zu den Kassen der Kinocenter oder der Elektrofachmärkte steht bei einer Webseite aber kein/e Verkäufer/in zur Verfügung, die die Einhaltung der Altersfreigabe überwachen soll. Grundsätzlich ist das World Wide Web mit all seinen tollen und auch schlechten (Web-)Seiten frei zugänglich. Immer mehr Kinder und Jugendliche besitzen Computer, Tablets und Smartphones. Darüber sind sie ganz selbstverständlich online und können Webseiten aller Altersstufen besuchen. Anstelle der Verkäufer/innen müssen hier also die Eltern für die Überprüfung Sorge tragen. Machen wir uns nichts vor: Das funktioniert natürlich nur in den ersten Jahren der Internetnutzung der Kinder! Jugendliche surfen nicht mehr gemeinsam mit ihren Eltern, vielleicht lassen sie sich noch ab und zu mal über die Schulter schauen. Ein weiteres Problem: Auch Eltern wissen nicht immer, ob Webseiten für ihre Kinder geeignet sind. An dieser Stelle können sie sich technische Unterstützung holen. Und zwar in Form von Jugendschutzsoftware, wie z.B. JusProg ..., oder dem KinderServer.

An dieser Stelle kommen wir auch wieder auf das Age-Labeling zurück. Beim Labeln erstellt die Betreiberin oder der Betreiber der Seite eine age-de.xml-Datei, die angibt welcher Altersstufe eine Webseite zugeordnet ist. Diese Einstufung wird von den Jugendschutzprogrammen erkannt und entsprechend ausgelesen.

Für die Nutzerin oder den Nutzer ist die Alterseinstufung einer Webseite beim Surfen allerdings nicht zu erkennen. Es gibt auch kein offizielles Etikett oder ein vergleichbares Zeichen, das beim Surfen auffindbar ist. Nur anerkannte Jugendschutzsoftware und der KinderServer erkennen die age-de.xml-Datei und werten sie aus. Wenn also eine Familie ein Jugendschutzprogramm nutzt, übernimmt dieses die Altersfreigabe. Meistens können Eltern die Programme noch auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen – d.h. sowohl blockierte Seiten freigeben, als auch zugängliche Seiten sperren.

 

Was bedeutet das für Sie als Kinderseitenmacher/in?

Das Labeln ist freiwillig und kostenlos. Sie müssen selbst entscheiden, für welche Altersstufe (0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre) Ihre Webseite geeignet ist. Die Altersklassifizierung wird nicht zentral geprüft. Im Sinne der freiwilligen Selbstkontrolle steht die Anbieterin oder der Anbieter der Seite in der Verantwortung. Dabei müssen Sie noch nicht einmal eine Webseite betreiben, die sich explizit an Kinder oder Jugendliche richtet. Die Inhalte Ihrer Seite dürfen nur nicht jugendgefährdend sein, oder eben auf das Alter ab 18 Jahren eingestuft werden. Für Sie hat das Labeln den Vorteil, dass Ihre Seite - sofern sie nicht bereits auf der Whitelist von FragFINN steht - nicht von Jugendschutzsoftware blockiert wird. Ihre Seite wird durchgelassen und ist für Kinder auffindbar. Das bietet Kindern und Eltern Sicherheit, dass Ihre Kinderseite inhaltlich unproblematisch ist. Mit dem Labeln Ihrer Seite  setzen Sie sich für den Jugendschutz ein!

 

Übrigens: Die Label werden zwar nicht von einer zentralen Stelle geprüft, dafür aber durchaus von den Besucher/innen der Webseiten. Falsch-gelabelte Seiten können zum Beispiel bei jugendschutz.net oder der Kommission für Jugendmedienschutz gemeldet werden. Dort kümmert man sich dann um die schwarzen Schafe!